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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren
nachstehenden Geschäftsbedingungen, die für den Inhalt des Vertrages
allein maßgebend sind. Die Annahme unserer Auftragsbestätigung sowie
die Entgegennahme von Lieferung oder Teillieferungen gelten als
Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten
auch dann, wenn der Käufer seine eigenen, von unseren Bedingungen
abweichenden Allgemeinen Lieferbedingungen mitgeteilt hat oder
mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Käufers, insbesondere auf
Bestellscheinen abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit
abweichenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt werden.
2. Lieferzeit
Die bestätigten Aufträge und Liefertermine gelten in allen Fällen
vorbehaltlich unserer Lieferungsmöglichkeiten. Bei verspäteter oder
nicht erfolgter Lieferung sind Ansprüche jeglicher Art, insbesondere
Schadenersatzansprüche und Rücktritt ausgeschlossen. Umstände,
durch die die Herstellung oder Lieferung der verkauften Ware unmöglich
gemacht oder übermäßig erschwert wird, wie höhere Gewalt, Streik,
Aufstände, behördliche Maßnahmen, Eintreten irgendwelcher
unvorhergesehenen Ereignisse, die die Zulieferung von Rohstoffen bei
der Lieferfirma oder deren Zulieferanten betreffen entbinden uns ganz
oder teilweise von der Lieferungspflicht, ohne dass hieraus Ansprüche
irgendwelcher Art hergeleitet werden können.
3. Lieferung und Versand
Die Art des Versandes und die Wahl der Transportmittels bleiben uns
überlassen. Mehrkosten für eine vom Käufer gewünschte besondere
Versandart gehen zu seinen Lasten. Die Gefahr geht auf den Käufer in
dem Zeitpunkt über, in dem die Ware das Lager verlassen hat oder wir
dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware mittgeteilt haben. Es steht
uns frei, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung gilt als Geschäft
für sich. Beanstandungen dieses Geschäftes sind ohne Einfluss auf die
weitere Abwicklung des Vertrages.
4. Mängelrüge
Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen.
Mängelrügen müssen 7 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns
vorliegen. Unterlässt der Käufer die Frist –und formgerechte Anzeige, gilt
die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware ist auf unsere Anforderung
zurückzusenden. Ist die Rüge begründet, wird nach unserem Ermessen
Ersatz geliefert oder Gutschrift erteilt. Weitergehende Ansprüche des
Käufers, insbesondere Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder
Schadenersatz jeder Art, einschließlich Ansprüche auf entgangenen
Gewinn und/oder aus Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Durch
die Mängelrüge wird die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht
berührt.
5. Preise
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in der gültigen Währung der
Bundesrepublik Deutschland inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Wir behalten uns die Berechnung, der am Tage der
Lieferung gültigen Preise vor. Wir haben das Recht, die Preise zu
erhöhen, falls sich durch Lohnerhöhungen und/oder
Rohstoffverteuerung und/oder andere Verteuerungen eine
Kostensteigerung von mehr als 1% ergibt.
6. Kündigungsfristen
Insbesondere bei Verträgen mit Supportlieferungen gilt, dass diese
mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich, per Einschreiben,
gekündigt werden müssen. Wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf
gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Und unter
Hinweis auf §312b ff. BGB: Die Duftspender, Desinfektionsspender,
Handtuchpapier und Toilettenpapier Spender, Schaumlotion Spender,
sowie alle sonstigen Spendersysteme werden nur ohne Berechnung zur
Verfügung gestellt, wenn die Supportlieferungen in vollem Umfang
abgenommen werden. Bei Nichtabnahme der Supportlieferungen
werden die restlichen Supportlieferungen, sowie die zur Verfügung
gestellten Geräte sofort fällig und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
in Rechnung gestellt. Die Verkaufspreise der Geräte können bei MP
Med® jederzeit erfragt werden. Bei Abschluss eines Lieferung- und
Servicevertrages erhält der Kunde Dosiergeräte. Sofern Dosiergeräte
leihweise zur Verfügung gestellt werden, bleiben sie Eigentum von MP
Med®. An den Dosiergeräten dürfen ausschließlich über MP Med®
bezogene Produkte verwendet werden. Im Falle einer Kündigung des
Vertrages können, die im Rahmen des Vertrages leihweise zur Verfügung
gestellten Dosiergeräte zum Restkaufwert zzgl. Montagekosten durch
die Einrichtung erworben werden. Bei Schäden durch Dritte, falsche oder
grobfahrlässige Handhabung kommt der Kunde für die Schäden auf.
Solange jedoch Forderungen bestehen gilt Eigentumsvorbehalt. Die
vereinbarte Vertragslaufzeit ist einzuhalten, sollten Dosiergeräte oder
Spendersysteme ohne festgelegte Laufzeit installiert sein, beträgt die
Kündigunsfristen automatisch sechs Monate zum Jahresende.
7. Lieferung
Die Lieferung erfolgt zu den mit dem Käufer vereinbarten Bedingungen.
Wurde keine Vereinbarungen getroffen, gelten folgende
Lieferbedingungen: Pflegeartikel, Desinfektion und
Geruchsneutralisatoren werden ab 250,00 Euro netto frachtfrei geliefert,
ansonsten fällt eine anteilige Frachtpauschale in Höhe von 9,99 Euro zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Inkontinenzmaterial und
Handelswaren werden ab 20 Karton frachtfrei geliefert, ansonsten fällt
eine anteilige Frachtpauschale in Höhe von 25,50 Euro zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteurer an. Für alle weiteren Produkte aus
unserem Sortiment erhalte Sie die Lieferbedingungen auf Anfrage.
8. Zahlung
Der Kaufpreis ist nach Rechnungserhalt, spätestens zu dem in der
Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesenen
Fälligkeitstag zur sofortigen Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, dem
Käufer für fällige Zahlungen Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu belasten, ohne dass es
vorherigen Mahnung bedarf. Sämtliche weitere auftretende Kosten für
Mahnungen, Gerichtskosten usw. trägt der Käufer. Ab dem 2.
Mahnschreiben berechnen wir 35,00 Euro Mahngebühren. Bei
mehrmaligem Zahlungsverzug bei verschiedenen Rechnungen erfolgt
automatisch eine Neulieferung nur noch per Nachnahme. Die
Zurückhaltung der Zahlungen oder die Aufrechnung wegen
irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher, auch der künftig aus der gegenseitigen Geschäftsbedingung
entstehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt
der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweiligen
Saldoforderungen. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er hat jedoch gegenüber dem
Abnehmer unseren Eigentumsvorbehalt aufrechtzuerhalten. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen
den Abnehmer erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der
Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, wir
verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Wir können gegebenenfalls verlangen, dass der Käufer uns die Schuldner
und die Abtretung mitteilt. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die
in unserem Eigentum stehenden Waren oder auf die abgetretenen
Forderungen sofort mitzuteilen. Das gleiche gilt auch für eine
Verschlechterung oder den Untergang unserer Waren; etwaige
Versicherungsansprüche hieraus §§ 47 und 48 der Insolvenzverordnung
bleiben vorbehalten. Stellt der Käufer die Zahlungen ein, so darf er über
die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht mehr
verfügen. Erfolgt die Zahlung durch den Käufer nicht vertragsgemäß, so
können wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die Herausgabe
unseres Eigentums verlangen. Gleiches gilt, falls unser Eigentum in
sonstiger Weise gefährdet ist.
10. Salvatorische Klausel
Sollten unsere vorstehenden Geschäftsbedingungen durch Änderungen
der Gesetzgebung oder aus sonstigen Gründen teilweise unwirksam
werden, so wird hierdurch die Verbindlichkeit unser übrigen
Geschäftsbedingungen nicht berührt. Statt der ungültigen Klausel soll,
soweit zulässig, eine Regelung gelten, welche dem Sinn und Zwecke der
unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst
weitgehend entspricht.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich am Geschäftssitz der MP
Med® GmbH.
Stand: 01.03.2017
MP Med® GmbH
Sitz der Gesellschaft:
74348 Lauffen a. Neckar
postalische Anschrift:
Breite Straße 42
73553 Alfdorf
Geschäftsführer: Lorena Gaukel & Nobert Mertens
Amtsgericht Stuttgart HRB 758549
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE815668990

 

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